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Aulus Cremutius Cordus

Aulus Cremutius Cordus

Aulus Cremutius Cordus († 25 n. Chr.) war ein römischer Geschichtsschreiber. Von seinem Werk, das den römischen Bürgerkrieg und die Herrschaft des Augustus behandelte, sind nur wenige Fragmente überliefert. Im Jahr 25 zwang ihn Sejan, der Prätorianerpräfekt unter Tiberius, zum Suizid. Er war beschuldigt worden, Brutus und Cassius als die letzten Römer bezeichnet zu haben, was als Majestätsbeleidigung aufgefasst wurde. Seneca schreibt dagegen, dass es wahrscheinlich eher die Kritik an Sejan war, die Cremutius Cordus das Leben kostete. Aus derselben Quelle (Senecas Brief an Marcia - die Tochter von Cremutius Cordus) geht hervor, dass er sich zu Tode gehungert haben soll. Marcia half das Werk ihres Vaters während der Jahre der Ächtung zu bewahren, so dass es unter Caligula erneut erscheinen konnte. Außer Seneca berichteten auch die Schriften von Tacitus, Sueton und Cassius Dio von Cremutius Cordus. Cremutius Cordus, Aulus Cremutius Cordus, Aulus Cremutius Cordus, Aulus Cremutius Cordus, Aulus

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Ereignisse

Politik und Weltgeschehen


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Geboren


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Gestorben


- Cremutius Cordus, römischer Geschichtsschreiber ko:25년

Augustus

Augustus (
- 23. September 63 v. Chr. als Gaius Octavius Thurinus in Rom oder Velitrae; † 19. August 14 n. Chr. in Nola bei Neapel) gilt als erster römischer Kaiser. Der Großneffe und Haupterbe Gaius Iulius Caesars setzte sich in den Machtkämpfen, die dessen Ermordung im Jahr 44 v. Chr. folgten, gegen alle Rivalen durch. Von 31 v. Chr. an war er Alleinherrscher im Römischen Reich und begründete die julisch-claudische Dynastie. Unter der Devise der Wiederherstellung der Republik (restitutio rei publicae) betrieb er in Wirklichkeit deren dauerhafte Umwandlung in eine Monarchie in Form des Prinzipats. Seine Herrschaft mündete in eine lang anhaltende Friedenszeit, die später als Pax Augusta verklärt wurde.

Namen und Titel des Augustus

Augustus' Geburtsname lautete wahrscheinlich Gaius Octavius Thurinus; das Cognomen Thurinus ist nicht einwandfrei nachgewiesen. Nach der testamentarischen Adoption durch Caesar nahm er dessen Namen Gaius Julius Caesar an, wohl ohne den in solchen Fällen üblichen Zusatz Octavianus. Dennoch wird er in der historischen Literatur – zur Unterscheidung von Caesar – für die Zeit seines Aufstiegs als Octavian bezeichnet. Den Ehrennamen Augustus (Erhabener), der zum Bestandteil der Kaisertitulatur wurde, verlieh ihm der Senat am 16. Januar 27 v. Chr. Zum Zeitpunkt seines Todes lautete sein vollständiger Titel Imperator Caesar Divi filius Augustus, Pontifex Maximus, Consul XIII, Imperator XXI, Tribuniciae potestatis XXXVII, Pater patriae.

Leben

Die Lebensgeschichte des Kaisers Augustus handelt von zwei vollkommen gegensätzlichen Persönlichkeiten: einerseits von einem jungen, ehrgeizigen, mitunter grausamen Politiker, der im Kampf um die höchste Macht weder Gesetz noch Skrupel kannte, andererseits von dem Kaiser, der – einmal im Besitz dieser Macht – äußerst klugen Gebrauch von ihr machte und mit dem Prinzipat eine neue, dauerhafte Staatsordnung an die Stelle der in 100 Jahren Bürgerkrieg gänzlich zerrütteten Republik setzte.

Herkunft und Jugend

Augustus war der Sohn des Gaius Octavius und seiner Frau Atia, einer Nichte Gaius Iulius Caesars. Die Familie seines Vaters gehörte den Equites, dem römischen Ritterstand an, also dem niederen Adel. Sie war wohlhabend, aber wenig bedeutend. Gaius Octavius soll Geldverleiher gewesen sein, stieg aber in den Senat auf und gelangte bis zur Praetur. Nach dem Tod des Vaters 58 v. Chr. wuchs der junge Gaius zunächst auf dem Landgut seiner Großmutter Iulia, der Schwester Caesars, in Velitrae auf, später im Haus seines Stiefvaters L. Marcius Philippus. Nach Sueton hielt er im Jahr 51 v. Chr. die Leichenrede für seine Großmutter und legte 49 v. Chr. die Männertoga (toga virilis) an. Männertoga Der kinderlose Caesar nahm sich seines Großneffen an und ließ ihn 46 v. Chr. an dem Triumphzug anlässlich seines Sieges im Bürgerkrieg teilnehmen. Im Jahr darauf begleitete der junge Gaius Octavius seinen Großonkel auf dessen Kriegszug gegen die Söhne des Pompeius nach Spanien, wo er Caesar offenbar durch seine Tapferkeit beeindruckte. Er sollte auch als Reiterführer (magister equitum) an dem geplanten Feldzug gegen die Parther teilnehmen und war mit seinen Freunden Marcus Vipsanius Agrippa und Salvidienus Rufus bereits nach Apollonia im heutigen Albanien vorausgeschickt worden. Dort erreichte ihn im Frühjahr 44 v. Chr. die Nachricht von Caesars Ermordung. Während seiner Rückreise nach Rom erfuhr er, dass der Diktator ihn durch Testamentsverfügung adoptiert und zum Haupterben seines Privatvermögens eingesetzt hatte.

Aufstieg zur Macht

Zurück in Rom nahm Gaius Octavius das Testament sowie alle damit verbundenen Verpflichtungen an und nannte sich fortan nach seinem Adoptivvater Gaius Julius Caesar. In dem Konflikt zwischen dessen Anhängern – die sich um Marcus Antonius scharten – und den republikanisch gesinnten Caesarmördern um Gaius Cassius Longinus sowie Marcus und Decimus Iunius Brutus spielte er anfangs keine Rolle. Marcus Antonius beanspruchte als Unterfeldherr Caesars und dessen Mitkonsul für das Jahr 44 v. Chr. die Führung der caesarianischen Partei für sich. So weigerte er sich zunächst, das Vermögen des Diktators an Octavian herauszugeben. Dieser zahlte dennoch die in Caesars Testament vorgesehenen Legate an dessen Veteranen und die Bevölkerung Roms aus. Dafür nutzte er die in Apollonia beschlagnahmte, für den Partherkrieg vorgesehene Kriegskasse, versteigerte aber auch eigene Güter. Dieses Vorgehen brachte ihm rasch eine große Zahl von Anhängern und damit auch politisches Gewicht ein. Der einflussreiche Senator und Ex-Konsul Marcus Tullius Cicero, der nicht zu den Verschwörern gehört hatte, aber mit der republikanischen Sache sympathisierte, unterstützte den scheinbar unerfahrenen jungen Mann, in der Hoffnung, ihn als politisches Gegengewicht zu Marcus Antonius aufbauen zu können. Octavian ging darauf ein, stützte sich aber auch auf eigene, erfahrene Ratgeber wie den wohlhabenden Gaius Cilnius Maecenas, und verfolgte seine eigenen Pläne.

Bündnis mit den Caesarmördern

Während Antonius im Jahr 43 v. Chr. in Gallien gegen Decimus Brutus vorging, baute Octavian in Italien ein Heer aus Veteranen Caesars auf und bemächtigte sich staatsstreichartig der Stadt Rom. Unter militärischem Druck und auf Antrag Ciceros bestätigte der Senat Octavians angemaßte militärische Befehlsgewalt, verlieh ihm die Rechte eines Senators und Konsularen und gestattete ihm die Übernahme aller Ämter 10 Jahre vor dem gesetzlich festgelegten Mindestalter. Octavian ging jetzt sogar ein Bündnis mit den Republikanern ein. Noch im selben Jahr besiegte er Antonius im Mutinensischen Krieg gemeinsam mit einem Senatsheer unter den Konsuln Hirtius und Pansa. Beide Oberhäupter der Republik kamen in dem Krieg um, und Octavian verlangte nun eines der freigewordenen Konsulate für sich. Als der Senat sich weigerte, erzwang Octavian am 19. August 43 v. Chr. mit Hilfe der Truppen seine Wahl zum Konsul und die Ächtung der Caesarmörder. Mittlerweile hatte Antonius wieder mehr Legionen unter seinen Befehl gebracht als vor seiner Niederlage. Daher – und weil Octavian auf der politischen Bühne Roms nun als "Rächer" seines Adoptivvaters auftrat – wechselte er die Seiten und ging mit den Führern der caesarianischen Partei ein Bündnis ein. Nach dem Vorbild Caesars, Pompeius' und Crassus' aus dem Jahr 60 v. Chr. bildeten Octavian, Marcus Antonius und der Reiterführer Marcus Aemilius Lepidus im Oktober 43 v. Chr. ein zweites Triumvirat. Zu dessen Bekräftigung heiratete Octavian Antonius' Stieftochter Clodia.

Das Zweite Triumvirat

Die „Dreimännerherrschaft zur Ordnung des Staates“, wie das Bündnis offiziell hieß, beruhte allein auf der militärischen Macht der Triumvirn, auf ihrer Verfügungsgewalt über die weitaus meisten römischen Legionen. Sie ließen sich vom Senat am 27. November 43 v. Chr. diktatorische Machtbefugnisse auf fünf Jahre übertragen. Wie zur Zeit Sullas wurden nun Proskriptionslisten veröffentlicht, die alle darauf Verzeichneten für vogelfrei erklärten. Laut Sueton soll sich Octavian anfangs gegen die Proskriptionen gewehrt, sie dann aber unnachsichtiger durchgeführt haben als seine beiden Kollegen. Auf Antonius’ Betreiben fiel dem Massaker an den politischen Gegnern der Triumvirn auch Cicero zum Opfer. Die Proskriptionen erfüllten zwar nicht die finanziellen Erwartungen der Triumvirn, doch sie dezimierten die republikanische Führungsschicht im Senat von Rom, dessen Lücken die Triumvirn mit loyalen Anhängern füllten. Ähnlich verfuhren sie mit den Magistraten anderer Städte. Diese und andere Maßnahmen verschoben die Gewichte innerhalb der römischen Führungsschicht entscheidend zu Ungunsten der republikanisch gesonnenen Kräfte. Es waren diese Umwälzungen, die der Augustus-kritische Althistoriker Ronald Syme als „Roman revolution“ bezeichnete. Im Jahr 42 v. Chr. gingen Antonius und Octavian nach Griechenland, wo die Caesarenmörder Marcus Junius Brutus und Gaius Cassius Longinus ihre Streitkräfte gesammelt hatten. Deren Niederlage in der Schlacht bei Philippi in Makedonien im Herbst bedeutete den endgültigen Untergang der römischen Republik. Da der Sieg im Wesentlichen Antonius zu verdanken war, nahm dessen Gewicht innerhalb des Triumvirats weiter zu. Als die Triumvirn nach Philippi ihre Einflusssphären absteckten, erhielt Antonius zusätzlich zu Gallia Comata das alte Africa. Ferner sollte er die Verhältnisse in den wohlhabenden Ostprovinzen ordnen. Lepidus wurde Nordafrika zugesprochen - damals die Kornkammer Roms. Octavian erhielt die beiden spanischen Provinzen und die schwierige Aufgabe, die Veteranen in Italien anzusiedeln, das von den Triumvirn gemeinsam verwaltet wurde. Bei den Landverteilungen kam es zu brutalen Enteignungen und Vertreibungen nicht nur einzelner Landbesitzer, sondern ganzer Stadtbevölkerungen. Octavian war damals allgemein verhasst. Überdies kam es wegen der Landverteilung zu schweren Differenzen mit Antonius’ Bruder Lucius, den Octavian aber im Perusinischen Krieg besiegte. Als Antonius daraufhin nach Italien zurückkehrte, verweigerten die Legionen beider Triumvirn den Kampf und zwangen sie zu einem erneuten Bündnis. Der Vertrag von Brundisium vom Herbst 40 v. Chr. sah unter anderem die Hochzeit Antonius’ mit Octavians Schwester Octavia vor. Octavian hatte im selben Jahr – nach dem Tod seiner ersten Frau Clodia – Scribonia geheiratet, eine Verwandte von Pompeius' Sohn Sextus. Sie schenkte ihm eine Tochter, Julia, die sein einziges leibliches Kind bleiben sollte. Aber noch vor Julias Geburt verstieß er ihre Mutter wieder, um im Jahr 38 v. Chr. Livia Drusilla zu ehelichen. Der Skandal wurde noch dadurch vergrößert, dass er Livia in sein Haus aufnahm, noch bevor sie sich von ihrem bisherigen Mann, dem überzeugten Republikaner Tiberius Claudius Nero, hatte scheiden lassen können. Die Frau, die zu seiner engsten Ratgeberin wurde, brachte die beiden Söhne Tiberius und Drusus mit in die Ehe. Tiberius sollte schließlich der Nachfolger seines Stiefvaters als Kaiser werden.

Kampf um die Alleinherrschaft

Drusus Am Vertrag von Brundisium war auch Sextus Pompeius beteiligt, der letzte politische Gegner der Triumvirn, der mit seiner Flotte noch über nennenswerte militärische Macht verfügte. Er kontrollierte Sizilien und gefährdete die Kornzufuhr nach Rom, was Octavians Autorität dort zusätzlich untergrub. Da Pompeius seine Blockadepolitik nicht aufgab, zerbrach das Bündnis schon 38 v. Chr. wieder. Im diesem Jahr war das Triumvirat um weitere 5 Jahre verlängert worden. Zwei Jahre später, 36 v. Chr., gelang es Octavians Feldherrn, Marcus Vipsanius Agrippa, Pompeius in der Seeschlacht bei Naulochos vor der Nordküste Siziliens zu besiegen. Als es Octavian kurz darauf gelang, Lepidus zu entmachten, dessen Truppen zu ihm übergelaufen waren, beherrschte er den gesamten Westen des Reichs. Im Kampf um die Alleinherrschaft stand ihm nur noch Antonius im Wege. Während Octavian von Ende 35 bis 34 v. Chr. bei kleineren Feldzügen in Dalmatien ein schlagkräftiges Heer in Form brachte, führte sein Rivale einen erfolglosen Krieg gegen die Parther. Zudem ging Antonius eine dauerhafte Beziehung mit Königin Kleopatra VII. von Ägypten ein, deretwegen er im Jahr 32 v. Chr. die in Rom äußerst populäre Octavia verstieß. Octavian nutzte das Verhalten Antonius’ propagandistisch geschickt aus. Als dieser im selben Jahr daran ging, Teile des römischen Ostens an Kleopatra und ihre gemeinsamen Kinder zu verschenken, verlor er in Rom fast jeden Rückhalt. Um ihm auch noch seine letzten Anhänger abspenstig zu machen, schreckte Octavian nicht einmal vor einem Sakrileg zurück: Er ließ das bei den Vestalinnen hinterlegte – womöglich aber auch gefälschte – Testament des Antonius veröffentlichen, in dem dieser Kleopatras Kinder als Erben einsetzte. Daraufhin erklärte der Senat Kleopatra den Krieg und Antonius zum Staatsfeind. Octavian war es gelungen, den Kampf gegen einen innenpolitischen Gegner in einen Krieg Roms gegen einen äußeren Feind umzumünzen. Schon der erste Zusammenstoß der beiden Rivalen brachte die Entscheidung. In der Seeschlacht bei Actium – am Ausgang des Ambrakischen Golfs in Epirus – unterlagen Antonius und Kleopatra am 2. September 31 v. Chr. den Streitkräften Agrippas und Octavians, der während des gesamten Kampfes angeblich seekrank unter Deck lag. Mit der Einnahme Alexandrias, der Annexion Ägyptens als neue römische Provinz und dem Suizid von Antonius und Kleopatra im darauffolgenden Jahr endete der Krieg zweier Männer um die Macht in Rom und zugleich die 100 Jahre währende Epoche der römischen Bürgerkriege. Als Zeichen dafür, dass im ganzen Reich Frieden herrschte, wurde am 12. Januar 29 v. Chr. der Torbogen des Gottes Ianus auf dem Forum Romanum geschlossen. Dies geschah erst zum dritten Mal in der jahrhundertelangen Geschichte Roms.

Augustus als Kaiser

Am 13. Januar des Jahres 27 v. Chr. begann in Rom ein mehrtägiger Staatsakt, der den Ausnahmezustand des Bürgerkriegs auch offiziell beendete. Formal wurde damit die alte Ordnung der Republik wiederhergestellt, tatsächlich aber eine völlig neue, monarchische Ordnung geschaffen: das römische Kaisertum in Gestalt des Prinzipats. Auf Vorschlag des Lucius Munatius Plancus verlieh der Senat Octavian am 16. Januar den neugeschaffenen Ehrennamen Augustus. In den Jahren nach Actium stand der Alleinherrscher vor drei großen Aufgaben: den Staat neu aufzubauen, das Reich nach innen und außen zu sichern und die Nachfolge zu regeln, um seinem Werk auch über seinen Tod hinaus Dauer zu verleihen. Da Augustus all das gelang, markiert der Staatsakt vom Januar 27 v. Chr. nicht nur den Beginn seiner 40-jährigen Regierungszeit als Kaiser, sondern auch den einer ganz neuen Epoche der römischen Geschichte.

Die Begründung des Prinzipats

Das Problem
Als Octavian im Sommer 29 v. Chr. aus dem Osten nach Rom zurückkehrte, stand er vor dem gleichen Problem, an dem Julius Caesar 15 Jahre zuvor gescheitert war: Eine Staatsordnung zu schaffen, die für das in mehr als 400 Jahren gewachsene, republikanische Rechtsverständnis der Römer akzeptabel war und zugleich der Tatsache gerecht wurde, dass die tatsächliche Macht seit 70 Jahren nicht mehr beim Senat, den Konsuln und den anderen republikanischen Institutionen lag, sondern bei den Befehlshabern der Legionen. Von Marius und Sulla über das 1. und das 2. Triumvirat hatten immer wieder Machthaber eine außerordentliche Gewalt errungen. Es ging nun darum, diese außerordentliche Gewalt der Militärdespoten in eine ordnungsgemäße umzuwandeln, sie also rechtlich in das bisherige Staatsgefüge einzubauen. Die einfache Wiederherstellung der alten Adelsrepublik kam für Octavian aus zwei Gründen nicht in Frage: Zum einen war die staatstragende Bevölkerungsschicht der Republik, der Senatsadel, durch die Bürgerkriege weitgehend vernichtet worden. Zum anderen erforderte die Ausdehnung des Reichs eine große Zahl von Legionen. Dies hätte deren Befehlshaber immer wieder in die Lage versetzt, sich von ihren Truppen zum Imperator ausrufen zulassen und die Macht an sich zu reißen. Es ging also darum, die Befehlsgewalt, das Imperium, über das Gros des römischen Militärs in einer Hand zu vereinen.
Die Lösung
Nach den Wirren der vorangegangenen Jahrzehnte waren auch die Römer – traditionell eher gegen jede Art von Alleinherrschaft eingestellt – bereit, die militärische Macht in die Hand eines Mannes zu legen. Octavian ging dabei aber so klug vor, nicht den Königstitel anzustreben, sondern sich von den bestehenden republikanischen Gewalten all jene übertragen zu lassen, die ihm in ihrer Bündelung zu einer monarchischen Stellung verhalfen, es ihm aber zugleich ermöglichten, sich als Amtsträger der Republik darzustellen. Wie schon im Kampf gegen Antonius erwies sich Octavian auch bei dieser Aufgabe als Meister der politischen Propaganda. Gegen Ende seines Lebens zeichnete er in seinem Tatenbericht folgendes Bild von seiner Handlungsweise: :„In meinem 6. und 7. Konsulat (das heißt : 28 und 27 v.Chr.), nachdem ich den Bürgerkriegen ein Ende gesetzt hatte, habe ich, der ich mit Zustimmung der Allgemeinheit zur höchsten Gewalt gelangt war, den Staat aus meinem Machtbereich wieder der freien Entscheidung des Senats und des römischen Volkes übertragen. Für dieses, mein Verdienst wurde ich auf Senatsbeschluss Augustus genannt. (...) Seit dieser Zeit überrage ich zwar alle an Einfluss und Ansehen; an Macht aber besaß ich hinfort nicht mehr als diejenigen, die auch ich als Kollegen im Amt gehabt habe.“
Realität und Propaganda
Propaganda In der Tat suchte Octavian gleich nach seiner Rückkehr die Unterstützung der alten Adelsgeschlechter und ging daran, das Ansehen der republikanischen Institutionen zu stärken. So ließ er aus dem Senat 190 Mitglieder ausschließen, die als nicht standesgemäß galten. Gleichzeitig füllte er die gelichteten Reihen des Senatsadels wieder auf, indem er verdiente Personen in den Patrizierstand erhob. Er selbst nannte sich – betont bescheiden – princeps senatus, Erster des Senats, ein Titel den es früher schon gegeben hatte und lediglich einen primus inter pares meinte, einen Ersten unter Gleichen. Daraus entwickelte sich die Bezeichnung Prinzipat für die augusteische Herrschaftsform, die etwa so viel bedeutet wie „Herrschaft des ersten Bürgers“. Großen Eindruck bei der Bevölkerung Roms machte der neue Princeps Ende des Jahres 28 v. Chr., als er alle Gesetze aus der Zeit des Triumvirats aufheben ließ. Am 13. Januar 27 v. Chr. schließlich, dem ersten Tag des Staatsakts, legte Octavian die gesamte außerordentliche Militärgewalt über die Provinzen zurück in die Hände des „gereinigten“ Senats. Damit bildete dieser wieder das zentrale Herrschaftsorgan. Die Republik war formal wiederhergestellt. Allgemein war von der res publica restituta die Rede. Soweit stimmten die Tatsachen mit Augustus’ propagandistischer Version überein. Gleich am nächsten Tag aber übertrug der Senat die Herrschaft über die Hälfte der Provinzen wieder an Octavian – und zwar die Hälfte derer, die an den Rändern des Imperiums lagen und in denen daher das Gros der Legionen stand. Da Octavian – vertreten durch Legaten – die Befehlsgewalt über sie behielt, blieb er also Militärmachthaber, nun aber im Rahmen der Gesetze. Das Reich gliederte sich fortan in kaiserliche und senatorische Provinzen. Doch mit der konsularischen Gewalt auf Lebenszeit erlangte Augustus 19 v. Chr. auch gegenüber den Statthaltern der letzteren die Weisungsbefugnis. Ein weiteres republikanisches Element der neuen Staatsordnung war die Rückkehr zur jährlichen Neubesetzung der Magistrate. Eines der zwei Konsulate allerdings nahm der Princeps in den nächsten Jahren regelmäßig für sich in Anspruch. Dies änderte sich mit der Revision der Prinzipatsverfassung am 1. Juli 23 v. Chr. Bis auf zwei Jahre verzichtete Augustus von da an auf das Konsulat. Statt dessen ließ er sich auf Lebenszeit die tribunizische Gewalt übertragen, also nicht das Amt des Volkstribunen, sondern „nur“ dessen Amtsbefugnisse. Damit gewann er das Recht, Volksversammlungen einzuberufen, Gesetze vorzuschlagen und sein Veto gegen Senatsbeschlüsse einzulegen. Letztlich war der Prinzipat also eine verschleierte Monarchie, ein komplizierter, fein austarierter Kompromiss: Augustus verzichtete auf die absolute Macht, ließ vielmehr den Senatsadel daran teilhaben, behielt aber gleichzeitig alle wichtigen Funktionen in Staat und Militär in seiner Hand.
Verleihung des Namens Augustus
Der Ehrenname Augustus, der Erhabene, den der Senat Octavian am letzten Tag des Staatsakts vom Januar 27 v. Chr. verlieh, erinnerte an das augurium, eine Kulthandlung zur Deutung des Willens der Götter, die der Sage nach schon Romulus vorgenommen hatte. Der Name setzte seinen Träger also mit dem legendären Gründer der Stadt Rom gleich und verlieh der obersten politischen Gewalt im Staat eine sakrale Aura, wie sie die Konsuln zu Zeiten der Republik nie besessen hatten. Weiter verfestigt wurde diese Entwicklung als im Jahre 13 oder 12 v. Chr. Marcus Aemilius Lepidus starb, Augustus' einstiger Kollege im Triumvirat, der nach seiner Entmachtung mit dem Amt des Pontifex Maximus abgefunden worden war. Augustus übernahm damals auch diese Funktion und war nun zugleich oberster Priester des römischen Staatskultes. Schließlich, im Jahre 2 v. Chr. ernannte der Senat Augustus zum pater patriae, zum "Vater des Vaterlands", ein Titel, auf den er besonders stolz war. Denn er war mehr als eine bloße Ehrenbezeichnung. Vielmehr führte er jedermann vor Augen, dass dem Kaiser gegenüber allen Reichsangehörigen die gleiche Autorität zustand wie jedem römischen Familienoberhaupt, dem pater familias, über die Seinen.
Akzeptanz der neuen Ordnung
Die Neuordnung des Staatswesens wurde von den Römern nicht widerspruchslos hingenommen. Insbesondere die patrizischen Familien des alten Senatsadels, die Augustus als Emporkömmling ansahen, konnten sich mit ihrer Entmachtung nur schwer abfinden. Einige Quellen berichten, dass Augustus sich in der Zeit nach seiner Rückkehr aus dem Osten nur mit einem Brustpanzer unter der Toga in den Senat wagte und Senatoren nur einzeln und nach eingehender Leibesvisitation empfing. Verschwörungen wie die von Maecenas' Schwager A. Terentius Varro Murena und des Fannius Caepio, die im Jahr 23 oder 22 v. Chr. aufgedeckt wurde, zeigen, dass Augustus' Politik noch lange Zeit erheblichen Widerstand hervorrief. Da der Zeitpunkt der Verschwörung nicht genau datiert werden kann, ist bis heute ungeklärt, ob sie auslösender Faktor oder Folge der im Jahr 23 erfolgten Neujustierung der Prinzipatsordnung war. Dass das neue Herrschaftssystem schließlich doch akzeptiert wurde, lag sicher nur zum Teil daran, dass Augustus den republikanischen Institutionen und den althergebrachten Rechten und Sitten, dem mos maiorum, seinen Respekt erwies. Die Römer konnten sich zwar sagen, dass die alte Republik und ihre Institutionen der Form nach weiterhin bestanden, aber die politisch Interessierten dürften Augustus' Propaganda sicher durchschaut haben. Ausschlaggebend war am Ende die schlichte Tatsache, dass der Prinzipat funktionierte – ganz im Gegensatz etwa zu den Ordnungsmodellen Sullas oder Caesars – und dass es zu Augustus keine realistische Alternative gab. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Faktor für den Erfolg der neuen Herrschaftsordnung war die Zeit: Augustus regierte nach der Erringung der Alleinherrschaft noch mehr als 40 Jahre, länger als jeder seiner Nachfolger. Die Römer gewöhnten sich in dieser langen Zeit an die Herrschaft des Ersten Bürgers. Als der Kaiser starb, waren kaum noch Römer am Leben, die die alte Republik noch bewusst erlebt hatten. So setzte mit der Errichtung des Prinzipats eine lange Periode des inneren Friedens und des Wohlstands ein. Augustus’ neue Ordnung sollte 300 Jahre – bis zur Herrschaft Diokletians – Bestand haben.

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Neuordnung

Eine ebenso anspruchsvolle Aufgabe wie der Umbau der Staatsverfassung war die innere und äußere Stabilisierung des Reichs, seine wirtschaftliche Erholung, die Wiederherstellung von Recht und Ordnung in Rom und den Provinzen und die Sicherung der Grenzen. Die Voraussetzungen für einen allgemeinen Wirtschaftsaufschwung waren nach Actium besser denn je in den vorangegangenen Jahrzehnten. Augustus konnte mehr als ein Drittel aller Legionen (von denen es nun nach dem Ende des Bürgerkriegs etwa 70 gab) entlassen – insgesamt etwa 80.000 der 230.000 Mann, die 31 v. Chr. noch unter Waffen gestanden hatten. Ein solch gewaltiges Heer wäre ansonsten auch zu groß und zu kostspielig gewesen, zumal es eine potentielle Gefahr dargestellt hätte, derart viele Soldaten unter Waffen zu belassen. Anders als 12 Jahre zuvor musste er für die Abfindung der Veteranen nicht auf Konfiskationen zurückgreifen, sondern konnte die ungeheure Beute, die ihm mit dem ägyptischen Staatsschatz in die Hände gefallen war, für Landkäufe nutzen. So entstand in Italien und den Provinzen eine breite Schicht ihm ergebener Bauern. Auch seine Anhänger in Rom – etwa im neuen Senat – wurden mit Geld und Posten bedacht. Augustus schuf selbst die neuen Gesellschaftsschichten, auf denen die Staatsordnung des Prinzipats ruhen sollte.
Neuordnung der Provinzen
In die Provinzen, die bis dahin immer wieder von Kontributionen, Truppenaushebungen und durchziehenden Heeren heimgesucht worden waren, kehrte allmählich ein gewisser Wohlstand zurück, denn der Prinzipat stellte Rechtssicherheit her und verhinderte vor allem die bis dahin übliche Ausplünderung durch ehemalige Magistrate der Republik. Diese hatten sich in den Provinzen stets für die Kosten schadlos gehalten, die ihr politisches Engagement in Rom verursachte. Der Geschichtsschreiber Velleius Paterculus drückte es wenige Jahre nach Augustus' Tod so aus: Die Äcker fanden wieder Pflege, die Heiligtümer wurden geehrt, die Menschen genossen Ruhe und Frieden und waren sicher im Besitz ihres Eigentums. Selbst Tacitus, einer der schärfsten Kritiker der Prinzipatsordnung, sah darin ihr größtes Verdienst. Anfangs übernahm der Kaiser die Neuordnung der Provinzen noch selbst. Bereits im Sommer des Jahres 27 v. Chr. brach er zu einer mehrjährigen Inspektionsreise durch den Nordwesten des Reiches auf. Gallien war seit der Eroberung durch Caesar sich selbst überlassen geblieben. Nach der Ordnung der Verhältnisse dort eroberte Augustus diejenigen Gebiete im Norden der iberischen Halbinsel, die bis dahin noch nicht zum Reich gehört hatten, und gliederte sie der Provinz Hispania Tarraconensis ein. Auf der Rückreise nach Rom im Jahr 23 v. Chr. erkrankte Augustus so schwer, dass seine Umgebung bereits mit seinem Tod rechnete. Er überlebte schließlich, entschloss sich aber, seine Legionen künftig nicht mehr persönlich zu führen.
Sittenpolitik
23 v. Chr. Zu einem Kennzeichen der Herrschaft des Augustus wurde auch eine Rückbesinnung auf althergebrachte Sitte und Moral. Im Jahr 19 v. Chr. ließ sich Augustus vom Senat die cura morum, die Sittenaufsicht übertragen. Im Jahr darauf ließ er in den Leges Iuliae etwa die Strafvorschriften für Ehebruch verschärfen und eine allgemeine Pflicht zur Ehe einführen. Er selbst hatte in den Jahren seines Aufstiegs nicht eben ein Muster altrömischer Tugenden abgegeben – die erzwungene Scheidung seiner Frau Livia von ihrem früheren Mann war dafür nur das hervorstechendste Beispiel. Nun aber sah er in der Betonung traditioneller Werte ein Mittel, die geistigen Verheerungen der Bürgerkriege zu heilen. Würde und Autorität des Princeps erforderten natürlich, dass Augustus und seine Familie mit gutem Beispiel vorangingen. Dies führte schließlich zum Zerwürfnis mit seiner Tochter Julia, die sich der väterlichen Moral nicht unterwerfen wollte. Im Jahr 2 v. Chr. ließ Augustus selbst sie vor dem Senat des Ehebruchs anklagen und auf die kleine Insel Pandateria verbannen. Neun Jahre später, 8 n. Chr., ereilte den Dichter Ovid, den Autor der Ars amatoria („Liebeskunst“), das gleiche Schicksal: Er wurde nach Tomis am Schwarzen Meer verbannt. Das propagandistische Bild vom Princeps als treusorgendem altrömischem Patron, der über das Wohl der Seinen wacht, fand ihren sichtbaren Ausdruck in einem umfangreichen Bauprogramm in Rom. Dazu gehörten Zweckbauten wie Aquädukte und eine riesige Sonnenuhr, vor allem aber Repräsentationsbauten wie das Augustusforum, das Marcellustheater und zahlreiche Tempel, die dazu dienten, den Römern Macht und Autorität des Augustus vor Augen zu führen. Der Kaiser spricht in seinem Tatenbericht von 82 Tempeln, die er in einem Jahr habe instandsetzen, Vergil in der Aeneis von 300 Tempeln, die er insgesamt habe bauen lassen.

Außenpolitik und Grenzsicherung

Augustus Außenpolitik wurde lange als defensiv beurteilt. Historiker des 19. Jahrhunderts sahen in ihr nur eine Arrondierung und Sicherung der Reichsgrenzen. Zu dieser Sicht trug unter anderem die Tatsache bei, dass Augustus den Plan Caesars zu einem Feldzug gegen das Partherreich nicht wieder aufnahm. Eine militärische Machtdemonstration gegenüber dem Nachbarn im Südosten genügte, um diesen im Jahr 20 v. Chr. zu einer vertraglichen Grenzregelung und zur Herausgabe der in der Schlacht bei Carrhae 53 v. Chr. erbeuteten, symbolträchtigen Legionsadler zu veranlassen. In Rom wurde als großer militärischer Sieg propagiert, was in Wirklichkeit eine friedliche Lösung darstellte. Die Eingliederung Ägyptens verlief weitgehend problemlos. Im Jahr 25 v. Chr. gewann Rom die neue Provinz Galatia in Kleinasien aufgrund einer testamentarischen Verfügung des letzten Galater-Königs Amyntas. Zudem geriet eine Reihe neuer Klientelstaaten wie Armenien, Kappadokien und Mauretanien in Abhängigkeit von Rom. Dennoch ließ sich die These von der prinzipiell friedlichen, defensiven Außenpolitik nicht aufrecht erhalten. Kein republikanischer Feldherr und kein Kaiser hat dem Römischen Reich so große Territorien einverleibt wie Augustus – und dies vor allem durch kriegerische Eroberungen. Nachdem 17 v. Chr. bei den Saecularfeiern in Rom noch die Friedensordnung des Prinzipats gefeiert worden war, ging das Reich im darauffolgenden Jahr wieder zur Offensive über. Der Grund dafür ist bis heute ungeklärt. Womöglich fing als kleinere Grenzstreitigkeit mit germanischen Stämmen an, was mit ausgedehnten militärischen Operationen an den nordöstlichen Grenzen und der Eingliederung von nicht weniger als fünf neuen Provinzen endete. Von der Ostgrenze Galliens, den Alpen und dem dalmatinischen Küstengebirge wurde die Reichsgrenze bis zu Donau und Rhein, zeitweise sogar bis zur Elbe vorgeschoben. Südlich der Donau entstanden die neuen Provinzen Raetia, Noricum, Pannonia, Illyricum und Moesia. In diese Zeit fällt beispielsweise die Gründung der Stadt Augsburg (antiker Name: Augusta Vindelicorum) im Jahr 15 v. Chr.. An der strategisch wichtigen Via Claudia Augusta gelegen, wurde der Ort später zur Hauptstadt der Provinz Raetien. Augsburg ist eine von vielen Städten, deren Namen auf den Kaiser zurückgeht. In einer militärischen Katastrophe endete allerdings die Eroberung des rechtsrheinischen Germanien. Diese Eroberung war schon unter Augustus' Stiefsohn Drusus weit gediehen und wurde nach dessen Tod in Mainz im Jahr 9 v. Chr. von Tiberius erfolgreich weitergeführt. Im Jahr 9 aber vernichtete ein von dem Cheruskerfürsten Arminius initiiertes Bündnis germanischer Stämme in der Schlacht im Teutoburger Wald drei ganze römische Legionen unter dem Befehl des Publius Quinctilius Varus. Die schwere Niederlage hatte zunächst einen verlustreichen Kleinkrieg und schließlich den Rückzug der Römer auf die Rhein-Donau-Linie und den Limes zur Folge.

Regelung der Nachfolge

Obwohl Augustus in fast allen Quellen zu seinem Leben als gutaussehender Mann geschildert wird, war er seit seiner Kindheit von schwacher Konstitution. Er überlebte mehrere schwere Krankheiten wie die im Jahre 23 v. Chr. nur knapp und konnte nicht damit rechnen, das für die damalige Zeit sehr hohe Alter von fast 76 Jahren zu erreichen. Für sein Bestreben, der neugeschaffenen Herrschaftsordnung Dauer zu verleihen, stellte die Erbfolgeregelung daher eine zentrale Aufgabe dar. Während seine Frau Livia einen ihrer Söhne von Tiberius Claudius Nero auf dem Thron sehen wollte, verfolgte Augustus den Plan, die Nachfolge in der eigenen, julischen Familie zu sichern. Da der Kaiser keine Söhne hatte, zwang er seine Tochter Julia, nacheinander mehrere Nachfolgekandidaten zu heiraten. Julia Dies war im Jahr 25 v. Chr. zunächst Marcellus, der Sohn seiner Schwester Octavia und ihres ersten Mannes. Die Bevorzugung seines Neffen führte offenbar zu zeitweisen Spannungen zwischen Augustus und seinem Feldherrn Agrippa, der sich selbst begründete Hoffnungen auf die Nachfolge machte. Doch Marcellus starb kaum 20-jährig Ende des Jahres 23 v. Chr. und Agrippa galt nun als unumstrittener Nachfolgekandidat. Augustus drängte den alten Freund im Jahr 21 v. Chr., sich von seiner Frau scheiden zu lassen und die 25 Jahre jüngere Julia zu heiraten. Die beiden hatten zwei Töchter und drei Söhne, Gaius Caesar, Lucius Caesar und den nachgeborenen Agrippa Postumus. Als Agrippa 12 v. Chr. starb, ruhten Augustus' Hoffnungen auf den beiden älteren Enkeln, die er durch Adoption an Sohnes statt angenommen hatte. Er befürchtete jedoch, dass Livia und sein Stiefsohn Tiberius die Kinder bei seinem Tod übergehen oder gar beseitigen könnten. Daher zwang er nun auch Tiberius, sich von seiner Frau Vipsania, einer Tochter Agrippas, zu trennen, Julia zu heiraten und sich zum Schutz der beiden jungen Prinzen zu verpflichten. Augustus scheint sich damals weder Tiberius noch dessen Bruder Drusus, zu dem er ein besseres Verhältnis hatte, als Nachfolger gewünscht zu haben. Mit Tiberius, der die erzwungene Ehe mit Julia als Qual empfand, kam es schließlich zum Zerwürfnis. Der Stiefsohn legte 5 v. Chr. alle Ämter nieder und ging nach Rhodos ins Exil. Zu einer halbherzigen Aussöhnung kam es erst, nachdem Lucius und Gaius Caesar kurz hintereinander, 2 und 4 n. Chr. gestorben und Julia wegen ihres Lebenswandels aus Rom verbannt worden war. Da Drusus bereits 9 v. Chr. bei einem Kriegszug in Germanien umgekommen war, blieb nur noch Tiberius als Nachfolger übrig. Augustus adoptierte ihn am 26. Juni des Jahres 4 gemeinsam mit seinem letzten noch lebenden Enkel Agrippa Postumus. Letzteren ließ er jedoch drei Jahre später aus nie ganz geklärten Gründen auf die Insel Planasia (heute: Pianosa bei Elba) verbannen, wo er unmittelbar nach Augustus' Tod ermordet wurde. Tiberius wiederum musste den Sohn seines verstorbenen Bruders Drusus adoptieren: Germanicus entstammte als Enkel der Octavia zugleich dem julischen und dem claudischen Familienzweig; sein Sohn Caligula sollte im Jahr 37 Tiberius auf den Thron folgen. Augustus übertrug Tiberius aber erst im Jahr 13 alle Befugnisse eines Princeps und erkannte ihn auch erst dann testamentarisch als seinen Nachfolger an.

Tod und Begräbnis

Im Sommer des folgenden Jahres unternahm der Kaiser eine Reise, die ihn über Capri nach Benevent führen sollte. Er erkrankte aber bereits auf Capri an Diarrhoe, reiste jedoch weiter aufs Festland bei Neapel und ließ sich nach Nola bringen – angeblich in das selbe Haus, in dem 71 Jahre zuvor sein Vater Gaius Octavius gestorben war. Dort verstarb schließlich auch er in Gegenwart seiner Frau Livia und einer Reihe herbeigeeilter Würdenträger am 19. August des Jahres 14, am gleichen Tag, an dem er über 50 Jahre zuvor sein erstes Konsulat angetreten hatte. Laut Sueton verabschiedete sich der Mann, der in seinem Leben so viele Masken getragen hatte, mit einer Formel, die Komödianten am Ende eines Stückes sprachen: Wenn nun das Ganze Euch wohl gefallen hat, so klatscht Beifall, und entlasst uns alle mit Dank nach Hause. Augustus' Leiche wurde auf dem Marsfeld in Rom verbrannt und die Asche in dem prachtvollen Mausoleum beigesetzt, das der Kaiser dort für sich und seine Familie hatte errichten lassen. Neben zahlreichen anderen Ehrungen beschloss der Senat, den Monat, in dem er erstmals Konsul geworden und gestorben war, von Sextilis in Augustus umzubenennen. Außerdem wurde dem Monat August ein zusätzlicher, 31. Tag angefügt. (Der Februar zählt seither nur noch 28 Tage.) Zudem wurde der Kaiser – wie von nun an die meisten römischen Caesaren nach ihrem Tod – zum Staatsgott (divus) erklärt.

Das augusteische Zeitalter

divus Schon Zeitgenossen des Augustus betrachteten ihre Gegenwart als „apollinische Epoche“, geprägt von Apoll, dem Gott des Lichts, der Künste und der Musik, der Weisheit und der Weissagung, dem der Kaiser Heiligtümer bei Actium und bei seinem eigenen Wohnhaus auf dem palatinischen Hügel in Rom errichtete. Ein Beispiel dafür, welche Verehrung dem Princeps schon zu Lebzeiten zuteil wurde, ist ein Kultlied des Horaz (carm. IV 5,17 ff.): :Sicher nämlich durchzieht der Ochse die Fluren,
es nährt die Fluren Ceres und die fürsorgende Faustitas (Göttin der Fruchtbarkeit),
über das befriedete Meer fahren eilig die Seeleute
beschuldigt zu werden scheut sich Fides (Göttin der Treue) (...)
Wer fürchtet wohl noch den Parther, wer den im Eisland lebenden Skythen?
Wer fürchtet wohl noch die Brut, die das schreckliche Germanien hervorbringt, da Caesar wohlbehalten waltet?
Wer kümmert sich wohl noch um den Krieg im wilden Iberien? (...)
Vollends verklärt wurde die Regierungszeit des ersten Kaisers nach seinem Tod unter dem Begriff der Pax Augusta, des augusteischen Friedens. Im Vergleich zum vorangegangenen Jahrhundert und zur Herrschaft vieler Nachfolger des ersten Kaisers brachte die augusteische Ära Rom, Italien und den meisten Provinzen in der Tat eine lange währende Zeit von innerem Frieden, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand. Nach den Verheerungen der Bürgerkriege blühte die Wirtschaft nun ebenso auf wie Kunst und Kultur. Die Zeit brachte Dichter wie Vergil, Horaz, Ovid und Properz, Historiker wie Titus Livius oder Architekten wie Vitruv hervor. Der Kaiser selbst versuchte sich als Tragödienautor, vernichtete aber sein Drama Ajax, dessen Unzulänglichkeit ihm bewusst war, mit dem Kommentar: Mein Ajax ist in den Schwamm gefallen. Rom wandelte sich, wie Augustus meinte, von einer Stadt aus Ziegeln zu einer Stadt aus Marmor. Beeindruckende architektonische Zeugnisse dieser Zeit haben sich bis heute erhalten, etwa das Marcellus-Theater, das von Agrippa erbaute und unter Kaiser Hadrian erneuerte Pantheon und nicht zuletzt Augustus' Mausoleum und die Ara Pacis, der Friedensaltar aus dem Jahre 9 v. Chr., der auf einem Relief eine Prozession der kaiserlichen Familie zeigt. Das Bild, das der Kaiser mit solchen Bauten den Römern vermitteln wollte, kontrastierte aber spätestens seit dem Jahr 16 v. Chr. wieder mit den unablässigen Kriegen, die an den Grenzen geführt wurden. Das Reich expandierte unter Augustus in einem Maß wie nie zuvor und nie wieder danach. Neben dem reichen Ägypten und Galatia wurden ihm Provinzen an Rhein und Donau hinzugefügt, deren Eroberung nur mit der Galliens durch Caesar vergleichbar war. Von Krieg aber war im Inneren des Reichs und der Provinzen nach dem Jahr 31 v. Chr. nur noch wenig zu spüren. Frieden und Wohlstand nahmen deshalb auch schon die Zeitgenossen als prägendes Kennzeichen der Epoche wahr. Dies war der Grund, warum sie sich letztlich mit der Einführung der Monarchie und dem Ende der Republik abfanden, zumal der Versuch einer Rückkehr zur republikanischen Ordnung wohl zu einem neuen Bürgerkrieg geführt hätte. Und es ist vielleicht kein Zufall, dass der Gründer einer Religionsgemeinschaft, die ein Reich des Friedens verkündete, unter der Herrschaft des Augustus geboren wurde, den die Zeitgenossen als Retter und Friedensfürsten feierten.

Werke


- Res Gestae Divi Augusti: von Augustus selbst verfasster Tatenbericht, der an Bronzesäulen vor seinem Mausoleum angebracht war. Kopien wurden als Inschriften in mehreren Orten in Kleinasien gefunden, die vollständigste – mit einer griechischen Übersetzung – in einem Tempel in Ankara, nach der das Werk auch als Monumentum Ancyranum bezeichnet wird. Es gibt zahlreiche Ausgaben, unter anderem eine lateinisch-griechisch-deutsche Ausgabe mit Kommentar hg. von Ekkehard Weber, München u. Zürich 1975. [http://perseus.mpiwg-berlin.mpg.de/cgi-bin/ptext?lookup=Aug.+Anc. Text (lateinisch)], [http://penelope.uchicago.edu/Thayer/E/Roman/Texts/Augustus/Res_Gestae/home.html Text (lateinisch/griechisch/englisch)]
- De vita sua: eine Autobiografie, die in dreizehn Büchern die Zeit bis zum Cantabrischen Krieg behandelte, aber praktisch vollständig verloren ging. (Moderne 'Rekonstruktionen' von O.K. Gilliam, Philipp Vandenberg und Allan Massie gehören in das Genre des historischen Romans.)
- Sicilia: verloren gegangenes Epos in Hexametern, nur von Sueton bezeugt
- Ajax: Tragödie, von Augustus selbst vernichtet

Quellen


- Sueton, Divus Augustus: ausführlichste antike Biografie aus der Sammlung der Kaiserbiografien von Gaius Iulius Caesar bis Domitian. Zahlreiche Ausgaben, beispielsweise in Sämtliche erhaltene Werke, Essen 1987 (deutsche Übersetzung). [http://penelope.uchicago.edu/Thayer/L/Roman/Texts/Suetonius/12Caesars/Augustus
- .html Text (lateinisch)], [http://penelope.uchicago.edu/Thayer/E/Roman/Texts/Suetonius/12Caesars/Augustus
- .html englische Übersetzung)]
- Tacitus, Annalen: das Geschichtswerk setzt erst mit dem Tod des Augustus ein, enthält aber zahlreiche Rückblicke auf seine Herrschaft. Zahlreiche Ausgaben, beispielsweise lateinisch und deutsch hg. von Erich Heller, München u. Zürich 1982. [http://perseus.mpiwg-berlin.mpg.de/cgi-bin/ptext?doc=Perseus%3Atext%3A1999.02.0077 Text (lateinisch/englisch)]
- Appian, Römische Geschichte, Bd. 2: Bürgerkriege, übersetzt v. Otto Veh, 1988. [http://penelope.uchicago.edu/Thayer/E/Roman/Texts/Appian/home.html Text (englisch)]
- Nikolaos von Damaskus, Das Leben des Augustus: oft kritisierte Biografie, die nicht immer zuverlässig ist und nur in byzantinischen Exzerpten erhalten ist. Zweisprachige Übersetzung von Jürgen Malitz, Nikolaos von Damaskus. Das Leben des Kaisers Augustus, Darmstadt 2003. [http://www.csun.edu/~hcfll004/nicolaus.html Text (englisch)]
- Cassius Dio, Römische Geschichte, übersetzt v. Otto Veh, 1986.

Literatur


- Jochen Bleicken: Augustus. Eine Biographie, Alexander Fest-Verlag, Berlin 1998. ISBN 3828600271 (Die derzeit maßgebliche Biografie in deutscher Sprache; umfassend und gut lesbar, mit Anmerkungen und Anhang zu Quellen und Literatur.)
- Ders.: Verfassungs- und Sozialgeschichte des Römischen Kaiserreiches, 2 Bde., Paderborn 1981.
- Alan K. Bowman (Hg.): The Cambridge Ancient History 10. The Augustan Empire, Cambridge 1996. (Hervorragende und detaillierte Gesamtdarstellung.)
- Klaus Bringmann/Thomas Schäfer: Augustus und die Begründung des römischen Kaisertums. Akademie-Verlag, Berlin 2002. (Studienbuch mit Quellenteil.)
- Werner Dahlheim: Augustus, in: Die römischen Kaiser. 55 historische Portraits von Caesar bis Iustinian, hg. von Manfred Clauss, München 1997, S. 26-49. (Gut lesbare Kurzbiografie)
- Werner Eck: Augustus und seine Zeit. Beck, München 1998. (Knappe Einführung)
- Karl Galinsky (Hg.): The Cambridge Companion to the Age of Augustus, Cambridge 2005. (Aufsatzsammlung)
- Michael Grant: Roms Caesaren. Von Julius Caesar bis Domitian, München 1975. (Populärwissenschaftliche Darstellung)
- Dietmar Kienast: Augustus. Prinzeps und Monarch, aktual. Neuauflage, Darmstadt 1999. (Hervorragende, problemorientierte Darstellung mit umfassendem wissenschaftlichen Apparat.)
- Ute Schall: Augustus. Kaiser, Rächer, Komödiant. Masken und Metamorphosen eines Herrschers, Pfungstadt bei Darmstadt 1990.
- Heinrich Schlange-Schöningen: Augustus, Geschichte kompakt Antike, Darmstadt 2005. (Knappe Darstellung, als Einstieg gut geeignet.)
- Pat Southern: Augustus, Essen 2005, ISBN 3-88400-431-X.
- Ronald Syme: Die römische Revolution. Machtkämpfe im antiken Rom, grundlegend revidierte und erstmals vollständige Neuausgabe, herausgegeben von Christoph Selzer und Uwe Walter, Verlag Klett-Cotta, Stuttgart 2003. (Symes sprachlich meisterliche Darstellung ist geprägt von dem Aufkommen des italienischen Faschismus. Für Syme war Augustus ein brutal agierender Machtmensch und der Totengräber der letzten republikanischen Freiheiten.)
- Paul Zanker: Augustus und die Macht der Bilder, München 1987.

Siehe auch


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Prätorianerpräfekt

Ein Prätorianerpräfekt (lateinisch: praefectus praetorio oder praetorii) war in der hohen Kaiserzeit der Befehlshaber der als Garde des
römischen Kaisers dienenden Elitetruppe der Prätorianer. In der Spätantike war er der höchste zivile Verwaltungsbeamte des Römischen Reiches.

Der Praefectus praetorio von Augustus bis Diokletian

Seit dem Jahr 2 v. Chr. war der Prätorianerpräfekt Kommandeur der römischen Gardetruppen (Prätorianer), die den Kaiser beschützten. Ursprünglich ein Amt mit nur geringer Macht, änderte sich dies unter Tiberius. Mehrmals kam es zu Umsturzversuchen gegen den Kaiser. In späterer Zeit vereinigte das Amt mehrere Befugnisse (Verwaltung, Heer, Finanzen). Die Zahl der Praefecti schwankte. Ursprünglich waren es zwei, später konnte es jedoch durchaus vorkommen, dass drei oder mehr Personen dieses Amt bekleideten, gerade weil sie im Laufe der Zeit so viele (auch zivile) Kompetenzen an sich gerissen hatten.

Der Praefectus praetorio seit der Zeit Konstantins des Großen

In der Spätantike änderte sich die Funktion des Amtes grundlegend. Die Praefecti wurden im Jahr 312, in der Regierungszeit Konstantins des Großen, entmachtet. Zu oft hatten sie sich in die Politik eingemischt - ihnen war seit langem nicht mehr zu trauen. Daher entband Konstantin sie von ihren militärischen Aufgaben und wies ihnen stattdessen rein zivile Aufgaben zu. Die Prätorianerpräfektur wurden somit zum zentralen Verwaltungsorgan des Reiches, zur ersten Verwaltungsebene unterhalb des Kaisers. Ab nun gab es drei, ab der Reichteilung 395 vier Praefecti, die sich um die Verwaltungsdistrikte zu kümmern hatten:
- Praefectus praetorio per Orientem (für Thrakien, Kleinasien, Syrien, Ägypten)
- Praefectus praetorio Illyrici, Italiae et Africae
- Praefectus praetorio Galliarum (für Britannien, Gallien und Hispanien). Die Reichsteilung im Jahr 395 hatte Konsequenzen für die Präfekten, da die Präfektur Illyricum, Italia et Africa geteilt werden musste. Zum Weströmischen Reich gehörten danach der Praefectus praetorio Galliarum und ein Praefectus praetorio Italiae et Africae (dem auch Pannonien unterstand), zum Oströmischen Reich der Praefectus praetorio per Orientem und ein Praefectus praetorio Illyrici (für Makedonien – wozu auch Griechenland gehörte – und Dakien). Diese Rolle spielte das Amt bis zum Ende der frühbyzantinischen Zeit. Erst mit dem Verlust der westlichen Reichsgebiete am Ende der Antike und der Neuorganisation des Reiches in Themen verlor es seine zentrale Stellung und wurde schließlich faktisch abgeschafft.

Siehe auch


- Liste der Prätorianerpräfekten Kategorie:Militär im Römischen Reich Kategorie:Generalsdienstgrad

Suizid

Der Suizid (lateinisch suicidium von sua manu cadere = von eigener Hand fallen), auch Selbsttötung oder Freitod genannt, ist die willentliche Beendigung des eigenen Lebens durch eine selbstbestimmte Handlung oder durch das Unterlassen einer Handlung (z. B. Nichteinnahme lebenswichtiger Medikamente bzw. Nahrungsmittel und/oder Flüssigkeit). Noch ist der Begriff Selbstmord verbreitet, er wird jedoch zunehmend vermieden, da das Wort die Selbsttötung fälschlicherweise als ein Verbrechen (Mord) bezeichnet. Es wird deshalb gefordert, diesen Ausdruck mit Rücksicht auf Betroffene und deren Angehörige sowie auf die eindeutige Rechtslage zu vermeiden. (Siehe: Rechtsprechung).

Ursachen und Formen

Suizid ist in den meisten Fällen das Symptom einer Depression, einer verwandten psychischen Störung wie z.B. der bipolaren Störung oder anderer schwerer Erkrankungen oder Behinderungen, die der betroffene Mensch nicht mehr länger aushalten möchte. Etwa neunzig Prozent der vollendeten Suizide und etwa sechzig Prozent der Suizidversuche werden von Personen unternommen, bei denen entsprechende Beeinträchtigungen diagnostizierbar sind. Suizide aus anderen Gründen (z. B. als Konsequenz eines "Gesichtsverlustes" oder einer Lebenskrise) sind dagegen relativ selten. Manchmal ist der Suizid der letzte Ausweg eines Menschen aus einem Leben, das von körperlichem oder psychischem Schmerz und Leiden bestimmt ist, welche sich mit keinen Mitteln der medizinischen Wissenschaften auf ein individuell erträgliches Maß lindern lassen. Wenn keine Hoffnung auf Linderung besteht, zieht mancher den Tod dem als leidvoll erfahrenen Leben vor. In diesen Fällen suchen die betroffenen Personen oft nach einer fachkundigen Hilfe, die ihnen ein schmerz- und leidensloses Sterben ermöglicht. Die Sterbehilfe durch fremde Hand ist mitunter ihre letzte (und oft durch die Rechtsprechung verwehrte) Hoffnung. In selteneren Fällen geht einem Suizid die Tötung Dritter (meist Partner und Kinder) voraus; in diesen Fällen spricht man oft von einem erweiterten Suizid. Dieser Begriff ist jedoch umstritten, da die Tötung anderer kein Suizid ist. Auch der Amoklauf ist als spezieller Fall eines "erweiterten" Suizids zu sehen, bei dem oft auch zufällige, dem Täter nicht bekannte Menschen betroffen sind. Ebenfalls (immer noch) vergleichsweise selten ist der Suizid in Form der Selbstopferung, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen (Kamikaze) oder einer Sache dienlich zu sein aufgrund eines echten oder vermeintlichen Mangels an Alternativen (Selbstmordattentäter). Wo genau die Grenze zum selbstgefährdenden oder auch zum selbstverletzenden Verhalten liegt, ist teilweise schwer auszumachen: So handeln viele Menschen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung bei riskanten Autofahrten latent suizidal, aber auch das durchaus nicht seltene Befolgen militärischer, riskanter Befehle in eine nahezu aussichtslose Lage hinein, z.B. in Form von so genannten Himmelfahrtskommandos, kann geradezu suizidal sein. Mit dem Suizid befassen sich Wissenschaften wie Psychiatrie, Psychologie, Soziologie, Philosophie, Theologie und Rechtswissenschaft. Daneben gibt es die praktischen Ansätze zur Suizidverhütung und der Betreuung derjenigen, die einen Suizidversuch überlebt haben.

Sprachliches

Häufig wird der Suizid als Selbstmord oder Freitod bezeichnet. Beide Bezeichnungen können jedoch eine moralische Beurteilung in den Begriff bringen: Selbstmord eine tabuisierende und kriminalisierende, Freitod eine heroisierende. Eine neutrale Bezeichnung ist Selbsttötung. Eine Suizid ausführende Person wird Suizident ("Selbstmörder") bezeichnet. In der wissenschaftlichen Fachsprache und im beruflichen Umgang mit den Betroffenen wird meist das Wort Suizid bevorzugt, in der juristischen Fachsprache häufig der Ausdruck Selbsttötung, der lediglich den Vorgang, nicht die Motive beschreibt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird meist noch Selbstmord verwendet. Das Wort stammt aus einer Zeit, als im deutschen Sprachraum der (versuchte) Suizid noch strafbar und moralisch geächtet war, geprägt vor allem durch die katholische Lehre. Die Bezeichnung Freitod enthält andererseits den Gedanken der freien Wahl zwischen Leben und Tod, ein Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts des Menschen. Meistens wird von den Menschen, die einen Suizid beabsichtigen, der eigene Tod jedoch als der einzig mögliche Ausweg gesehen. Die Entscheidungsfreiheit einer suizidalen Person ist in der Regel stark eingeschränkt. Daher wird die Bezeichnung Freitod ebenfalls von vielen Wissenschaftlern abgelehnt. Dem ließe sich indessen entgegenhalten, dass die Freiheit der Entscheidung für den eigenen Tod im tieferen Sinne nicht mehr und nicht weniger problematisch sei, wie die Freiheit jeder anderen Entscheidung auch, sich mit hin die Frage, wie "frei" ein Freitod sei, nicht losgelöst von der sowohl philosophisch als auch naturwissenschaftlich nur sehr schwer zu entscheidenden Frage des freien Willens an sich behandeln ließe. In der Wissenschaft wird die dauerhafte Einnahme von Alkohol, anderen Drogen, Magersucht oder extreme Fettsucht auch als "Suizid auf Raten" gesehen. Hier wird von einem chronischen Suizid gesprochen. Vergleiche hierzu auch das selbstverletzende Verhalten und die Autoaggression.

Statistik

Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass es weltweit etwa eine Million Suizide pro Jahr gibt und dass 10 bis 20 Mal soviele Suizidversuche scheitern. Die Länder mit der höchsten Suizidrate sind Litauen, Russland, Weißrussland, Lettland, Ukraine, Ungarn, Sri Lanka, Slowenien, Kasachstan, Estland, Japan, Finnland (WHO-Statistik). In der Europäischen Union begehen nach einer Meldung der EU-Kommission aus dem Jahr 2005 jährlich 58 000 Menschen Suizid, wobei die meisten dieser Fälle von Personen begangen werden, die an Depressionen leiden. An anderen Todesursachen führt dieselbe Meldung jährlich 50 700 Verkehrstote und 5 350 Opfer von Gewaltverbrechen an. Im Durchschnitt sterben in der Bundesrepublik Deutschland jährlich zwischen 11 000 und 12 000 Menschen durch Suizid, wobei zusätzlich von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Diese Zahl entspricht ca. 1,3% aller Todesfälle und übersteigt damit die Anzahl der Verkehrstoten (5 842 Todesopfer im Jahr 2004) bei weitem. In der Altersgruppe der 15- bis 35-Jährigen ist der Suizid die zweithäufigste Todesursache (nach dem Unfalltod). Allerdings ist die verbreitete Annahme, dass Suizid in dieser Altersgruppe besonders häufig verübt wird, ein Trugschluss: Suizid ist in dieser Altersklasse neben Mord und Unfall aufgrund der weniger häufigen Krankheiten die nahezu einzig mögliche Todesursache.

Suizidversuche und Suizide

Die Zahl ernsthafter Suizidversuche liegt bei ca. 100 000 bis 150 000 (auch hier sind genaue Erkenntnisse aufgrund der hohen Dunkelziffern schwierig), also um den Faktor 10 bis 15 über der der ausgeführten Suizide. Mit anderen Worten: Etwa jeder zehnte Suizidversuch geht tödlich aus.

Unterschiede Frauen und Männer

Die Zahl der Suizidversuche ist bei Frauen weit höher als bei Männern. Die Zahl erfolgreicher Suizidversuche ist jedoch bei Männern deutlich höher als bei Frauen mit weiter steigender Tendenz: Drei Viertel aller erfolgreich Suizid-Begehenden sind Männer. Von den 10 733 Suiziden im Jahr 2004 in Deutschland wurden 7 939 (74%) von Männern und 2 794 von Frauen begangen.

Trend in Deutschland

Im Jahr 1982 nahmen sich in der Bundesrepublik und der DDR 18 711 Menschen das Leben, während die Zahl im Jahr 2002 bei 11 163 und 2003 bei 11.150 lag. Das heißt, dass die Suizidrate im Zeitraum von 20 Jahren um 40,3% zurückging, in den letzten Jahren aber nahezu konstant blieb. Die Zahl der Suizidversuche stieg in den letzten Jahren jedoch an. Als Gründe für den Rückgang werden verbesserte fachärztliche Versorgung und Enttabuisierung psychischer Erkrankungen genannt.

Todesarten

Von den 11150 tödlichen Suiziden in der BRD im Jahr 2003 wurden folgende Todesarten erfasst:
- Erhängen/Ersticken 5538
- Sturz in die Tiefe 1100
- Vergiftung durch Medikamente 940
- Erschießen 572
- Sich vor den Zug oder vor Autos werfen 556
- Abgase ins Auto leiten 216 Quelle: Statistisches Bundesamt

Ursachen

Die häufigste Ursache für einen Suizid bzw. Suizidversuch wird in diagnostizierbaren psychischen Erkrankungen gesehen. Ca. 90 - 95% aller Suizide in westlichen Gesellschaften werden hierauf zurückgeführt. Da die Diagnose häufig erst nach einem erfolgreichen Suizid gestellt wird, ist diese Einteilung zumindest fragwürdig, da als einziges hartes Diagnosekriterium neben verschiedenen weicheren, die auf der Erinnerung der Angehörigen basieren, nur die Suizidhandlung an sich herangezogen werden kann. Suizid kommt demnach gehäuft vor bei allen Psychosen, vor allem aber bei Depressionen und manisch-depressiven Erkrankungen (bipolaren Störungen). Suchterkrankungen und chronische Schmerzen spielen ebenfalls eine gewichtige Rolle, haben aber auch fließende Übergänge zur Depression. Den Suizid auslösende Faktoren können dann zwar Lebenskrisen wie die Trennung vom Partner, Versagensängste oder der wirtschaftlichen Ruin sein – als alleiniger Hintergrund eines Suizids kommt dies aber nur in ca. 5–10% der Fälle vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sowohl eine innere wie eine äußere Ursache für eine Depression besteht, d. h. ein für Depressionen empfänglicher Patient wird durch seine Lebensumstände depressiv. Laut einem Artikel von Spiegel Online hat der Psychologe Richard Seiden von der Berkeley-Universität 515 Fälle von Menschen untersucht, die gehindert wurden, in suizidaler Absicht von Brücken zu springen. Dabei stellte sich heraus, dass nur sechs Prozent sich später auf andere Weise das Leben nahmen. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben geht davon aus, dass es in Deutschland zahlreiche Patientensuizide gibt.

Sonderfall Massensuizid

Die bislang umfangreichste Massenselbsttötung in der Geschichte begingen am 18. November 1978 in der Siedlung Jonestown im Dschungel Guyanas 911-914 Anhänger der Volkstempler auf Anweisung ihres Führers Jim Jones. Man geht jedoch davon aus, dass einigen der Opfer die tödliche Mischung aus Cyanid und Limonade zwangsweise verabreicht wurde. Die bislang größte bekannte Massenselbsttötung in der deutschen Geschichte ereignete sich im Mai 1945 in Demmin. Etwa 900 Einwohner nahmen sich vor und nach dem Einmarsch der Roten Armee das Leben.

Suizidprävention

Oft wird ein Suizid vorher angekündigt, einschlägige Warnungen sind ernst zu nehmen. Viele Suizidopfer hinterlassen Abschiedsbriefe, in denen sie ihre Tat begründen, oder deuten bei Freunden und Verwandten ihre Absichten an. Besteht der Verdacht einer Suizidalität, sollte dieser in der Regel offen angesprochen werden. Menschen, die einen Suizid begehen wollen, finden meist niemanden, mit dem sie über diese Gedanken sprechen können. Ein zentraler Punkt der Prophylaxe besteht aber genau darin, Menschen zu helfen über ihre Probleme und Suizidgedanken zu reden, um nicht in eine noch stärkere Isolation zu geraten. Aus diesem Gedanken heraus entstand in den 1950er Jahren die Telefonseelsorge als Einrichtung der Suizidprävention. Personen, die einen Suizidversuch durchgeführt haben, werden in der Regel wegen ihrer Verletzungen oder Vergiftungen in ein Krankenhaus eingewiesen. Meist werden sie dort nach der körperlichen Genesung auf einer geschlossenen psychiatrischen Station überwacht, bis sie glaubhaft machen können, dass keine Suizidgefährdung mehr besteht. Betont ein Patient, auch weiterhin einen Suizid begehen zu wollen, wird er in eine Psychiatrie zwangseingewiesen. Diese Praxis wird von einigen kritisiert, weil sie das Recht auf einen selbstbestimmten Tod unterläuft und weil der Erfolg einer Zwangsbehandlung angezweifelt wird. Befürworter weisen darauf hin, dass bei suizidalen Patienten sehr häufig eine behandlungsbedürftige Depression vorliegt und von "selbstbestimmtem Tod" dann keine Rede sein könne. Eine wirksame Suizidprävention scheint auch eine Aufklärung über die Depression zu sein. Was man damit erreichen kann, zeigt beispielsweise das "Nürnberger Bündnis gegen Depression". Dort wurden Ärzte, Lehrer und Pfarrer weitergebildet, Kinospots geschaltet und Aktionstage zum Thema Depression organisiert. Die Zahl der Selbsttötungen in Nürnberg ging um 25% zurück, da zugleich ein analoger Rückgang jedoch auch in der Kontrollregion Würzburg zu beobachten war, bleibt der wissenschaftliche Nachweis dieses Effektes noch offen. Der österreichische Psychologe Erwin Ringel untersuchte Methoden, Suizide zu verhindern, und gründete 1948 das erste "Selbstmordverhütungszentrum". Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) bietet wichtige Hintergrundinformationen zum gesamten Themenfeld Suizid: Prävention, Forschung, Praxishinweise, Literatur, Hilfeeinrichtungen usw.. Im Dezember 2002 gründete die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention eine Initiativgruppe für ein Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland. Im Rahmen dieser Initiativgruppe arbeiten mittlerweile über 70 Organisationen und fast 200 Experten mit. Die Initiative versteht Suizidprävention nicht allein als eine gesundheitspolitische, sondern besonders auch als eine gesellschaftliche Aufgabe. Im Jahr 2003 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstmals der 10. September als Welt-Suizid-Präventionstag ausgerufen. Mit diesem jährlichen Aktionstag soll in der Öffentlichkeit auf dieses Tabuthema aufmerksam gemacht werden, da Suizide nach Auffassung der WHO eines der größten Gesundheitsprobleme der Gegenwart darstellen. Leider enden viele Versuche, die nicht zum Tode führen, mit schweren, dauerhaften körperlichen Schäden. Wie die Organisation Dignitas betont, könnten Suzidversuche durch eine umfassende Aufklärung über Suizidmethoden und Konsequenzen des Scheiterns vermieden werden. Andere sehen die Gefahr, dass solche Informationen genutzt werden, um die "sicherste" Methode auszuwählen.

Kontakte für Hilfesuchende


- Telefonseelsorge, 24 Stunden ansprechbar:
  - Deutschland: Bundeseinheitliche Rufnummern: 0800-1110111 (evan.) oder 0800-1110222 (kath.)
  - Die Telefonseelsorge Deutschland bietet auch Online-Beratung per Mail und Chat an.
  - Österreich: Bundeseinheitliche Rufnummer: 142
  - Schweiz: Landesweite Rufnummer: 143
- Kinder- und Jugendtelefon:
  - Deutschland: Bundeseinheitliche Rufnummern: 0800-1110333
  - Österreich: Bundeseinheitliche Rufnummer: 147
  - Schweiz: Landesweite Rufnummer: 147 Nach Angaben des Arbeitskreises Leben (www.ak-leben.de )verhält sich das Geschlechterverhältnis der hilfesuchenden Suizidgefährdeten genau spiegelbildlich zu dem der erfolgreichen Suizide: Während etwa zwei Drittel bis drei Viertel der Suizide von Männern begangen werden, entfallen unter den Hilfesuchenden zwei Drittel auf Frauen.

Suizid in Weltanschauungen

Die Frage der moralischen Zulässigkeit des Suizids wird kulturell sehr unterschiedlich betrachtet. Während westliche Gesellschaften den Suizid lange Zeit als unmoralisch und entehrend betrachteten, galt er in anderen Gesellschaften gerade als Methode, eine verlorene Ehre wiederherzustellen. (siehe hierzu z.B. Seppuku)

Ansichten zum Suizid in der Antike

Der griechische Philosoph Hegesias (3. Jahrhundert v. Chr.) betonte in seinen Vorträgen das Elend der menschlichen Existenz. Er schrieb dem Einzelnen das Recht zu, sich umzubringen. Das menschliche Leben habe an sich keinen besonderen moralischen Wert. Aristoteles hingegen, einer der bedeutendsten Vertreter der griechischen Philosophie, verweist darauf, dass der Selbstmord als Flucht vor Schmerzen, Feigheit sei und distanzierte sich in mehreren seiner Werke von dieser damals gängigen Praxis. Somit ist es kaum angebracht, der Antike eine einheitliche Stellung zum Suizid zuzuweisen. Zu Zeiten des römisches Kaiserreichs galt es als ehrenvoll, sich in ausweglosen Situationen ins Schwert zu stürzen (siehe Varus, Nero). In der Oberschicht galt auch zuweilen das Sprichwort "Das Leben ist wie ein Theaterstück, das man vorzeitig verläßt wenn es langweilt oder nicht mehr gefällt". Für Seneca konnte der Selbstmord je nach den Umständen Ausdruck sittlicher Freiheit und Verantwortung sein.

Ansichten zum Suizid im Judentum

Der Schöpfer der Welt ist derjenige, der das Leben gibt und wieder nimmt. Vor dem 20. Jahrhundert wurden deshalb in Deutschland jene, die sich das Leben genommen hatten wie schwer Kriminelle an besonderen Orten von Friedhöfen beerdigt, so zum Beispiel an der Mauer. Danach setzte sich im 20ten Jahrhundert die Praxis durch, den Suizid als Auswirkung einer psychischen Krankheit oder eines Extremzustands tiefster Verzweiflung zu betrachten, und es wurde normal beerdigt - jedenfalls die Platzierung des Grabes betreffend. Im Staat Israel werden jene, die sich auf Masada im Altertum lieber töteten, als den Römern in die Hände zu fallen, eher verehrt als verurteilt.

Ansichten zum Suizid im Christentum

Die christliche Lehre bezog lange Zeit keine eindeutige Stellung zum Suizid. Der Kirchenvater Augustinus (354430) verurteilte als erster in seinem Werk "De civitate Dei" den Suizid als Übel. Später verurteilte die Kirche den Suizid als Selbst
mord kategorisch als Sünde. Lange Zeit verweigerte die Kirche Suizidopfern die Bestattung in "geheiligter Erde" auf Friedhöfen und ein kirchliches Begräbnis. Ein wichtiges Argument des Katholizismus gegen Suizid ist, dass das Leben an sich Gott gehört und so die Herrschaft Gottes verletzt werden würde. Ein berühmtes Gegenargument brachte David Hume, der anmerkte, dass es auch falsch sein müsse, einen natürlichen Tod hinauszuzögern, wenn es falsch ist, das natürliche Leben zu beenden, da dies Gottes Wille widersprechen würde. Eine andere Begründung ist die Heiligkeit des menschlichen Lebens, so dass jegliches Leben einzigartig ist und alle Anstrengungen unternommen werden müssen, es zu schützen. Demgegenüber verwies Paul Moor in "Die Zeit", Ausgabe 19/1969, darauf, dass die Bibel Selbsttötung nicht ausdrücklich verurteile, wie die Beispiele von Saul (1.Samuel 31,4), Abimelech (Richter 9,54) oder Samson / Simson (Richter 16,30) zeigten; wirklich zutreffend ist dies allerdings nur für das letztgenannte Beispiel. Demgegenüber erscheint der Suizid des Judas Ischarioth (Matthäus 27,5) in negativem Licht.

Ansichten zum Suizid im Islam

Im Islam ist Suizid ebenfalls verboten, einigen Hadith zufolge wird Menschen, die sich töten, die Aufnahme ins Paradies verweigert, und es droht ihnen ein ewiges Höllenfeuer. In jüngster Zeit jedoch rekrutieren extremistische islamistische Organisationen Selbstmordattentäter oftmals mit dem Hinweis, dass ein Suizid, der die "Feinde des Glaubens" ins Verderben reißt, mithin eine erweiterte Selbsttötung, auf direktem Weg ins Paradies führe.

Ansichten zum Suizid im Buddhismus

Im Buddhismus ist der Suizid zwar nicht verboten oder geächtet, aber aus dem Verständnis des Reinkarnations-Glaubens heraus unsinnig, da davon ausgegangen wird, dass man in genau die gleichen Qualen neu hineingeboren wird, aus denen man mit dem Suizid fliehen wollte. Werden beispielsweise hilflose Kinder zurück gelassen, wird man als noch schlimmeres Wesen oder in ein noch schlimmeres Schicksal hineingeboren. Die Beihilfe zum Suizid ist eindeutig verwerflich und führt unweigerlich zu schlechtem Karma mit all seinen Folgen.

Ansichten zum Suizid in der westlichen Gesellschaft

Bei alten oder schwerkranken Menschen sind Suizidgedanken oft verständlich. Das Recht, einen unabwendbaren langen Leidensprozess abzukürzen, wird in verschiedenen Ländern durch die Gesetzgebung unterschiedlich unterstützt. Dies erregte in einigen Ländern eine Debatte um die gesetzliche Zulässigkeit aktiver und passiver Sterbehilfe.

Ansichten zum Suizid in anderen Kulturen

In anderen Kulturen kann die rituelle Selbsttötung gesellschaftlich akzeptiert sein. Zu nennen wären hier das japanische Seppuku oder das indische Sati. Auch bei den Maya in ihrer klassischen Periode war die Göttin Ixthab für diejenigen Krieger zuständig, die nach dem Verlust ihrer Ehre von ihr mit einem Seil in einen der dreizehn Himmel gezogen werden. Schwieriger zu beurteilen ist die Rolle des Suizides bei den Suruahá im Amazonas-Gebiet. Cunahá, ein Gift zum Töten von Fischen, das aus bestimmten Lianenwurzeln gewonnen wird, nehmen die Stammesmitglieder auch irgendwann nach dem 12. Lebensjahr zu sich, zu schamanistischen Zwecken. Dies endet dann tödlich, wenn die Wurzel nicht schnell genug wieder ausgespieen wird. Es gibt auf der anderen Seite kein Wort für "Suizid" bei den Suruahá. In Japan gibt es den Fachausdruck Karoshi für einen "Selbstmord" durch Überarbeitung und Kamikaze für das soldatische Selbstmordattentat der Kampfflieger im 2. Weltkrieg.

Forschungsgeschichte

Der Soziologe Emile Durkheim hat 1897 mit seinem Werk über den Suizid (
Le suicide) die sozialen Zusammenhänge der Selbsttötung auf empirischer Grundlage analysiert. Er unterscheidet zwischen dem egoistischen, dem altruistischen, dem anomischen und dem fatalistischen Suizid. In jedem Falle ist nach Durkheim eine soziale Desintegration eigentliche Ursache. Tausende von Texten aller Art über verschiedenste Aspekte des Suizids hat 1927 Hans Rost in einer Bibliographie zusammengestellt. Die "Suizid-Bibliothek" aus Rosts Nachlass steht heute in der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg, weite Teile davon sind auch auf Mikrofiche verfügbar (siehe Literatur).

Juristische Bewertung

Strafrecht

Der Suizid ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, zumal eine Bestrafung wegen vollendeter Selbsttötung nie möglich wäre. Somit sind auch der Versuch und die Teilnahme (Beihilfe, Anstiftung) grundsätzlich straffrei. Die "Anstiftung" eines Schuldunfähigen oder die "Anstiftung" mittels einer Täuschung kann jedoch zur Tötung in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) führen: Haupttäter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beherrscht. Wer aufgrund seiner Garantenstellung verpflichtet ist (z.B. Angehörige, Ärzte etc.) eine Selbsttötung zu verhindern, kann bestraft werden, wenn er die Rettungshandlung unterlässt, zu der er rechtlich verpflichtet ist. Der Gehilfe, aber auch jeder nur rein zufällig Beteiligte kann, wenn er keine Hilfe leistet, nachdem der Täter die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er bewusstlos, aber noch nicht tot ist), wegen Unterlassen der Hilfeleistung nach § 323c StGB bestraft werden, da der Suizidversuch einen Notfall im Sinne des § 323c StGB darstellt. Im übrigen kann auch die gesamte Situation eines Suizidalen derart interpretiert werden, dass eine Hilfe grundsätzlich erforderlich wäre, also bereits z.B. ein Alleinlassen einer möglicherweise suizidalen Person eine unterlassene Hilfeleistung ist. Allerdings kann die allgemeine Hilfeleistungspflicht in Konkurrenz zu einer bestehenden Patientenverfügung und zum Selbstbestimmungsrecht stehen. Dann könnte aus einer (ärztlichen) Versorgung des Suizidanten die Frage nach gefährlicher Körperverletzung entstehen, da sich diese dann nicht durch einen rechtfertigenden Notstand und die Geschäftsführung ohne Auftrag decken lassen. (Siehe auch: Arzthaftungsrecht) In der Praxis werden im Falle eines Suizides jedoch in aller Regel soweit noch möglich durch den Rettungsdienst sämtliche lebensrettenden Maßnahmen durchgeführt, da die Authentizität einer Patientenverfügung in der gebotenen Eile kaum geprüft werden kann. Das Schweizerische Strafrecht bestraft lediglich Personen, die aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Suizid verleiten oder ihm Hilfe dabei leisten, sowohl bei vollendeter Tat als auch beim Versuch, mit maximal 5 Jahren Gefängnis. Diese Formulierung ermöglicht in der Praxis eine große Grauzone für die Sterbehilfe. Damit gehört die Schweiz zu den liberalsten Ländern in dieser Hinsicht. In der Schweiz ansässige Organisationen wie Exit und Dignitas (http://www.dignitas.ch/) bieten ihren Mitgliedern für geringen finanziellen Aufwand Sterbehilfe an. Dies macht die Schweiz weltweit zu einem Anlaufpunkt für sogenannte Sterbetouristen. Es sind Bestrebungen vorhanden, die Kriterien zu verschärfen und Sterbehilfe gesetzlich anders zu regeln. In Großbritannien und Nordirland war der Suizid bis 1961 eine Straftat, in den USA in zwei Staaten sogar bis in die 1990er.

Haftungsrecht

Relevant, gerade bei Suizidversuchen, kann auch die Frage der Haftung für entstandene Schäden sein. Ein Suizid kann unter Umständen erhebliche Sachschäden verursachen, aber auch seelische Schäden bei unbeteiligten Dritten, die zur Durchführung der Tat missbraucht wurden (z.B. Fahrpersonal der Bahn). Allerdings kann auch ein verhinderter Suizid erhebliche Kostenfolgen für den Betroffenen, für Versicherungen und den Staat haben (z. B. wegen Invalidität). Umstritten ist die Frage, inwieweit einem Suizidant der Schaden zugerechnet werden kann: Einige Autoren nehmen an, dass er sich in einem "geistig umnachteten" Zustand befände, wodurch sich eine Schuldfähigkeit nicht ergebe. Allerdings ist diese Annahme sicherlich nicht immer gerechtfertigt und muss im Einzelfall durch Gutachten geprüft werden.

Versicherungsrecht

Ein Suizid steht der Auszahlung der Lebensversicherung nach deutschem Recht grundsätzlich entgegen, § 169 VVG. Eine Ausnahme kann sich nur ergeben, wenn die Tat im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit begangen worden ist. Die Versicherer sind hierdurch insbesondere gegenüber Personen abgesichert, deren Selbsttötungsabsicht bei Abschluß des Versicherungsvertrages bereits feststeht und die auf Kosten der Versichertengemeinschaft für ihre Hinterbliebenen sorgen wollen.

Zitate


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Es gibt nur ein wirklich ernstes philosophisches Problem: den Selbstmord. Sich entscheiden, ob das Leben es wert ist, gelebt zu werden oder nicht, heißt auf die Grundfrage der Philosophie antworten. Alles andere – ob die Welt drei Dimensionen und der Geist neun oder zwölf Kategorien hat – kommt später. Das sind Spielereien; erst muss man antworten.Albert Camus (Der Mythos des Sisyphos, ISBN 3499227657, S. 11)
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Derjenige, der sich heute in einem Anfall von Melancholie tötet, würde sich gewünscht haben zu leben, wenn er nur eine Woche gewartet hätte - Voltaire
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Ein erstes Zeichen beginnender Erkenntnis ist der Wunsch zu sterben. Dieses Leben ist unerträglich, ein anderes unerreichbar. - Franz Kafka
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Stellen sich aber ausserordentliche Schmerzen ein, denen kein Heilmittel gewachsen ist, dann begeben sich Priester und Amtspersonen zu dem Kranken und erteilen ihm den Rat: ... dass ihm alles genommen sei ...,dass er gewissermassen nur noch seinen eigenen Tod überlebe. Sie legen ihm nahe, das quälende Ende nicht länger währen zu lassen und mutig zu sterben. ... so verrichtet er damit ein frommes und heiliges Werk. - Thomas Morus: Utopia

Siehe auch


- Bilanzsuizid
- Selbstverbrennung
- Schienensuizid
- Sterbehilfe
- Todestrieb
- Liste bekannter Suizidenten
- Liste von Liedern über Suizid (englische Wikipedia)
- Welt-Suizid-Präventionstag

Literatur


- Jean Amery: Hand an sich legen. Diskurs über den Freitod, Stuttgart: Klett-Cotta. 1. Aufl. 1976 [damals Ernst-Klett-Verlag, Edition Alpha].
- Ursula Baumann: Vom Recht auf den eigenen Tod. Die Geschichte des Suizids vom 18. bis zum 20. Jahrhundert ISBN 3740011807
- Emile Durkheim: Der Selbstmord ISBN 3518280317
- Claude Guillon / Yves LeBonniec: Gebrauchsanleitung zum Selbstmord. Eine Streitschrift für das Recht auf einen frei bestimmten Tod. Robinson-Verlag, Frankfurt/Main 1982. ISBN 3-88592-032-8
- Stone, Geo: Suicide and Attempted Suicide: Methods and Consequences New York: Carroll & Graf, 2001. ISBN 0786709405
- Erwin Ringel (Hg.): Selbstmordverhütung ISBN 3880742243
- Elmar Etzersdorfer, Georg Fiedler, Michael Witte (Hg.): Neue Medien und Suizidalität - Gefahren und Interventionsmöglichkeiten, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, ISBN 3525461755
- Suizid-Bibliothek. 1.000 Werke aus den Jahren 1578 bis 1945 mit ca. 100.000 Seiten auf 1.500 Mikrofiches. Harald Fischer Verlag, Erlangen 2005, ISBN 3-89131-463-9
- [http://www.bag.admin.ch/gespol/suizidpraevention/d/suizid.pdf Suizid und Suizidprävention in der Schweiz] Bundesamt für Gesundheit, Bern 2005.
- Frank Th. Petermann: Der Entwurf eines Gesetzes zur Suizidprävention. In: Aktuelle Juristische Praxis (AJP) 09/2004, S. 1111-1138, Lachen SZ, 2004. Der Artikel kann als PDF von der Homepage des Autors, www.falkenstein.ag [http://www.falkenstein.ag], Rubrik "Publikationen" frei heruntergeladen werden.
- Hans Rost: Bibliographie des Selbstmordes. Roderer, Regensburg, 1992. (Nachdruck; zuerst ersch. 1927)
- Roger Willemsen: Der Selbstmord. 2002, ISBN 3462031694

Weblinks


- [http://www.suizidpraevention-deutschland.de Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland]
- [http://www.suizidprophylaxe.de Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS)]
- [http://www.kompetenznetz-depression.de Kompetenznetz-Depression: Gefördert vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)]
- [http://www.krisen-intervention.de/suizinfo.html
Dr. W. Dorrmann: Informationen für Menschen, die sich nicht sicher sind, ob sie weiterleben sollen]. (Ausführlicher Text, aber nur knappe Links für Anlaufstellen)
- [http://www.exit.ch Exit Schweiz]
- [http://www.dignitas.ch Dignitas Schweiz]
- Wissenschaft
  - [http://socio.ch/health/suizid02.htm Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften]
  - [http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2005/p4600092.htm Todesursachenstatistik (2004)]
  - [http://www.who.int/mental_health/prevention/suicide/charts/en/ Statistische Informationen der WHO]
  - [http://www.uke.uni-hamburg.de/Clinics/Psych/TZS/online-text/daten.pdf Zahlen, Daten und Fakten]
  - [http://pflege.klinikum-grosshadern.de/campus/soziolog/suizid/suizid.html Suizid bei Kindern und Jugendlichen]
  - [http://suizid-forum.com Selbsthilfeforum] Kategorie:Ethische Handlung Suizid Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre Suizid Suizid Suizid Kategorie:Rechtsmedizin Kategorie:Polizeieinsatzart ja:自殺 ko:자살


Gaius Cassius Longinus

Gaius Cassius Longinus war der Name mehrerer Römer aus dem Geschlecht der Cassier:
- Konsul 124 v. Chr.
- Konsul 96 v. Chr.
- Konsul 73 v. Chr.
- Verschwörer gegen Gaius Iulius Caesar, siehe Gaius Cassius Longinus (Verschwörer)
- Jurist und Politiker des 1. Jahrhunderts n. Chr., siehe Gaius Cassius Longinus (Jurist)

Seneca

Lucius Annaeus Seneca (besser bekannt als Seneca der Jüngere), (
- ~4 v. Chr. Corduba (Córdoba); † 65), römischer Philosoph, Dramatiker und Staatsmann. Ab 48 war er Erzieher von Kaiser Nero. Für diesen schrieb er mehrere Ratgeber, etwa darüber, warum es weise sei, als Herrscher Milde walten zu lassen (De Clementia). Nero verdächtigte ihn jedoch später, an der Verschwörung des Piso beteiligt gewesen zu sein, und nahm dies zum Anlaß, Seneca zur Selbsttötung zu zwingen. L. A. Seneca wurde in Córdoba (Spanien) als zweiter Sohn von Helvia und Marcus Lucius Annaeus Seneca (Seneca dem Älteren) geboren. Lucius Vater war ein wohlhabender Rhetor. Sein älterer Bruder Gallio war Proconsul in Achaia, wo er um 53 dem Apostel Paulus begegnete. Seneca war ein Onkel des Dichters Lucan. Er war Schüler des Epiktet, eines griechischen Stoikers des 1.Jahrhunderts u.Z., dessen Leitsatz "Ertrage und entsage" war. Unter Claudius wurde Seneca 41 des Ehebruchs mit Livilla, einer Schwester des Caligula, bezichtigt und ging nach Korsika in die Verbannung. Nach der Heirat des Claudius mit Agrippina (49) wurde er von Agrippina als Erzieher des Nero nach Rom zurückgeholt und sollte 54 nach der Thronbesteigung Neros zusammen mit dem Präfekten Sextus Afranius Burrus Berater des Kaisers werden. Im Jahr 65 wurde Seneca d.J. angeklagt, an der Verschwörung des Piso zur Ermordung Neros beteiligt gewesen zu sein. Ohne Gerichtsurteil wurde er von Nero zum Selbstmord gezwungen. In Anwesenheit seiner Freunde öffnete sich der Philosoph die Pulsadern. Außerdem trank er Gift aus dem Schierlingsbecher, mit dem schon Sokrates sich selbst tötete. Tacitus gab einen Bericht über den Tod Senecas und seiner Frau Pompeia Paulina, die ihm in den Tod folgen wollte. Paulina, die sich bei ihrem Selbstmordversuch in einem anderen Zimmer befand als Seneca und sich zum Sterben die Adern aufgeschnitten hatte, wurde auf Neros Befehl verbunden und zum Weiterleben gezwungen. Sie lebte daraufhin nur noch wenige Jahre.

Der Philosoph Seneca

Seneca befasste sich mit Fragen der rechten Lebensführung, also mit der Ethik. Er sah die stoische Gelassenheit als oberste Tugend. Er zählte neben Marc Aurel und Cicero zu den bedeutendsten Vertreter der römischen Stoa (Stoa bedeutet Säulenhalle). Seneca sah die Pflichterfüllung als Dienst am Menschen. Er versuchte, seine Philosophie praktisch umzusetzen. So lebte er trotz seines Reichtums bescheiden: Er trank nur Wasser, aß wenig, schlief auf einer harten Matratze. Seneca sah keinen Widerspruch zwischen der stoischen Lehre und seinem Reichtum: Er bemerkte, dass der Weise nicht zur Armut verpflichtet sei, sofern er sein Geld ehrlich verdient habe. Außerdem müsse der Weise fähig sein, dies aufzugeben. Sklaven bezeichnet Seneca als Mitmenschen, die gut behandelt werden müssen. Seneca sah sich selber als unvollkommenen Weisen: "Ich preise das Leben, nicht wie ich es führe, sondern wie ich weiß, dass es geführt werden müsse." Affekte (wie Unlust, Lust, Begierde, Furcht) müssen überwunden werden. Ziel ist nicht Gefühllosigkeit zu erreichen, sondern die Überwindung der Affekte. Güter dürfen erworben werden. Bedingung: es darf keine Abhängigkeit von ihnen entstehen. Für Seneca war das Schicksal vorherbestimmt. Der Mensch kann sein Schicksal annehmen oder ablehnen. Bejaht er es aus eigenem Wollen heraus, dann nutzt er seine Freiheit. Der Tod ist naturgegeben. Selbstmord wird von Seneca nicht kategorisch ausgeschlossen.

Werke

Schicksal] Allgemein ist zu sagen, dass Seneca keine Theorien entwickeln wollte, sondern ein praktisches Werk, um das Leben zu gestalten. Die Reden, mit denen er seinerzeit berühmt wurde, sind völlig verloren gegangen. Ihm wurde auch ein Briefwechsel mit dem Apostel Paulus zugeschrieben, was Hieronymus dazu verführte, ihn als christlichen Heiligen zu sehen. Allerdings widersprach Senecas Lebensführung deutlich den sittlichen Forderungen seiner Werke. Senecas Stil ist knapp und scharf. Er will den Leser immer wieder überraschen und so dessen Neugierde wecken. Seneca bedient sich gerne der Antithese (Gegensatz) sowie der Metapher (sprachliches Bild). Senecas Schaffen umfasst eine Satire, ein meteorologisches Essay, verschiedene philosophische Schriften, 124 Briefe, die sich mit moralischen Fragen befassen, und zehn Tragödien. Senecas Auffassung stoischer Philosophie beeinflusste die Entwicklung der Ethik. Seine Schauspiele hatten maßgeblichen Einfluss auf die tragischen Dramen der Renaissance, insbesondere im elisabethanischen England des 16. Jahrhunderts.

Werkauswahl


- Apokolokyntosis (andere Titel: Divi Claudii apotheosis oder Iudus de morte Claudii) ("Verkürbissung" (Veräppelung) von Kaiser Claudius durch Seneca)
- Naturales quaestiones
- Dialoge
  - De Providentia
  - De Constantia Sapientiis
  - De Ira
  - De Consolatione ad Marciam
  - De Vita Beata
  - De Otio
  - De Tranquillitate Animi
  - De Brevitate Vitae - Essay, das ausführt, dass jede Lebensspanne zufriedenstellend ist, wenn weise gelebt wird.
  - De Consolatione ad Polybium
  - Ad Helviam matrem
- De Clementia (an Nero)
- De Beneficiis
- Epistulae morales ad Lucilium - Sammlung von 124 Briefen an Lucilius über die (spätstoische) Ethik
- 10 Tragödien
  - Hercules Furens (Der wildgewordene Herkules)
  - Troades (Die Troerinnen)
  - Medea
  - Phoenissae (Die Phönizischen Frauen)
  - Hercules Oetaeus (Herkules auf Oeta)
  - Phaedra
  - Aganiemno (Agamemnon)
  - Thyestes
  - Oedipus
  - Octavia (möglicherweise Seneca nur zugeschrieben)

Literatur

Quellenwerke/Ausgaben


- L. Annaei Senecae Philosophi Opera Omnia. Ad optimorum librorum fidem accurate edita. Ed. stereotyp. C. Tauchnitiana. 4 Bde. Lipsiae Holtze 1911.
- Lucius Annaeus Seneca. Philosophische Schriften. Hrsg. von Otto Apelt. Meiner, Hamburg 1993, ISBN 3-7873-1129-7
- Ursula Blank-Sangmeister: Seneca Brevier. Reclam, Stuttgart 1996, ISBN 3-15-040032-5

Sekundärliteratur


- Gregor Maurach: Seneca. Leben und Werk. 4. Aufl. WBG, Darmstadt 2005, ISBN 3-534-15000-7
- Paul Veyne: Weisheit und Altruismus. Eine Einführung in die Philosophie Senecas. Fischer, Frankfurt a.M. 1993, ISBN 3-596-11473-X
- Manfred Fuhrmann: Seneca und Kaiser Nero. Eine Biographie. Fischer, Frankfurt a.M., ISBN 3-596-14284-9

Weblinks


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- http://www.info-antike.de/senecaf.htm
- http://www.prolatein.de/Seneca.html
- http://www.vox-latina-gottingensis.de/origueb/senecaue.htm (Texte und Übersetzungen) Seneca Seneca Seneca Seneca Seneca Seneca Seneca S